Spätestens vier Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres müssen zwei Klassenelternvertretungen und zwei Stellvertretungen gewählt werden.
Für jede Schülerin oder jeden Schüler stehen zwei Stimmen zur Verfügung: Entweder beteiligen sich beide Elternteile mit jeweils einer Stimme an der Wahl. Oder die Mutter, der Vater oder eine andere sorgeberechtigte Person, die alleine zum Elternabend kommt, gibt beide Stimmen ab.
Die Kandidaten und Kandidatinnen stellen sich entweder selbst zur Wahl oder werden von anderen vorgeschlagen. Aufgestellt werden sollte nur, wer einverstanden ist, diese Aufgabe zu übernehmen.
Es werden zwei Wahlgänge durchgeführt: Erst werden die Klassenelternvertretungen bestimmt, dann ihre Ersatzpersonen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Wofür sind Klassenelternvertretungen zuständig?
Die Klassenelternvertretungen und deren Stellvertretungen können im Team arbeiten. Sie sind Ansprechpartner für alle Eltern. Sie sind verpflichtet, persönliche Informationen über Schülerinnen und Schüler oder Lehrkräfte, die ihnen in Gesprächen anvertraut werden, für sich zu behalten. Auf diese Verschwiegenheitspflicht werden sie von der Schule hingewiesen und müssen diese unterschreiben. Einige ihrer Aufgaben regelt das Schulgesetz.
Klassenelternvertretungen
* sollen an der Klassenkonferenz zweimal im Jahr teilnehmen.
* können, wenn es von den beteiligten Eltern gewünscht wird, an einer Klassenkonferenz / Erziehungskonferenz teilnehmen.
* sollen vor der Zeugniskonferenz gehört werden.
* wählen den Elternrat.
* haben das Recht, an den Sitzungen des Elternrats teilzunehmen.
Weitere Aufgaben:
Klassenelternvertretungen sollen für einen lebendigen Austausch unter den Eltern und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Lehrkräften einer Klasse sorgen, sowie bei Meinungsverschiedenheiten vermitteln. Die Elternvertretungen informieren die anderen Eltern der Klasse über aktuelle Fragen und Themen der Schule. Im Schulgesetz steht auch, dass sie die Aufgabe haben, „die Schule sowie die Lehrerinnen und Lehrer bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages“ zu unterstützen. Die Lehrkräfte wiederum sind verpflichtet, die Klassenelternvertretungen über die schulischen Belange so zu informieren, dass sie ihre Aufgaben gut erfüllen können.