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Die Schulkonferenz

 

Aufgaben

Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium jeder Schule. Sie entscheidet über zahlreiche Fragen im Schulalltag, wie über den Umfang von Hausaufgaben, die Hausordnung oder die Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Schulen.

Die Schulleitung informiert die Mitglieder über die Verwendung von Haushalts-, Personal- und Sachmitteln. Auch die Ergebnisse der Schulinspektion, der Evaluationen sowie des Fortbildungsprogramms für das schulische Personal müssen der Schulkonferenz dargelegt werden.

Eltern, die Mitglieder der Schulkonferenz sind, haben das Recht, mit beratender Stimme an Lehrerkonferenzen und Fachkonferenzen teilzunehmen.

 

Zusammensetzung

Neben der Schulleitung sind in der Schulkonferenz mindestens je drei gewählte Mitglieder des Elternrats und der Lehrerkonferenz vertreten sowie ein Vertreter des nicht pädagogischen Personals. Die Anzahl der jeweiligen Vertretungen richtet sich nach der Größe der Schule.

 

Sitzungen

Im Laufe eines Schuljahres muss die Schulkonferenz mindestens viermal einberufen werden. Sie tagt schulöffentlich, es sei denn, dass über Personalangelegenheiten

beraten wird. Der Elternrat und die Lehrerkonferenz können Vorschläge zu Themen und zum Ablauf der Schulkonferenz machen.

Die Schulleitung führt den Vorsitz der Konferenz und lädt mindestens zwei Wochen im Voraus mit Angabe der Tagesordnung dazu ein.

Die Schulkonferenz ist mit zwei Dritteln ihrer anwesenden Mitglieder beschlussfähig, mindestens aber mit der Mehrheit der stimmberechtigen Mitglieder. Bei Entscheidungen, wie z. B. über die Stundentafel, reicht eine einfache Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder.