Vom 4.11.26 bis zum 22.2.27 können Sie ihr Kind für das Schuljahr 2027/28 zur Vorschule bei uns anmelden.
Alle wichtigen Fragen dazu beantworten wir hier:
Wer kann zur Vorschule angemeldet werden?
Angemeldet werden können alle Kinder, die zwischen dem 02. Juli 2021 und dem 01. Januar 2023 geboren sind.
Kinder, die zwischen dem 02. Juli 2022 und dem 01. Januar 2023 geboren sind, werden nur aufgenommen, wenn sie voraussichtlich auch frühzeitig eingeschult werden.
Wann können die Kinder für eine Vorschulklasse angemeldet werden?
Der Zeitraum für die Anmeldungen zur Vorschulklasse beginnt am
Mittwoch, 04. November 2026 und endet am Freitag, 22. Januar 2027.
Wo können die Kinder angemeldet werden?
Die Anmeldung kann an einer Schule nach Wahl* erfolgen, die Vorschulklassen führt.
Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Geburtsurkunde oder Geburtsschein oder Abstammungsurkunde des Kindes
oder Auszug aus dem Familienbuch, - Personalausweis eines/einer Sorgeberechtigten oder bei ausländischer Staatsangehörigkeit Pass (oder zugelassener Passersatz),
- den Impfausweis Ihres Kindes (Masernschutzimpfung),
- Gerichtsentscheidung über die Regelung der elterlichen Sorge und
- Bescheid über den festgestellten ausgeprägten Sprachförderbedarf gem. § 28a HmbSG.
Nach welchen Kriterien wird über die Aufnahme entschieden?
Die Kriterien für die Auswahl bei zu großer Nachfrage an einem Standort sind:
- Festgestellter ausgeprägter Sprachförderbedarf,
- Zurückgestellte Kinder,
- Geschwisterkinder an der Anmeldeschule,
- Entfernung vom Standort der Schule zur Erstwohnung des Kindes.
Wann wird über die Aufnahme entschieden?
Die Eltern aller angemeldeten Kinder werden Ende März schriftlich von der Schule benachrichtigt.
Bei Fragen melden Sie sich gerne in unserem Schulbüro.