Rahlaukamp 1a, 22045 Hamburg
040 42893110
grundschule-tonndorf@bsb.hamburg.de

Schulbüro

Liebe Eltern und Interessierte,

das Schulbüro der Grundschule Tonndorf wird von Frau Yari geleitet. Sie erreichen Frau Yari derzeit

montags bis mittwochs von 7.30 Uhr bis mindestens 13.00 Uhr persönlich (nach vorheriger telefonischer Anmeldung)

oder auch unter der Rufnummer 040 – 428 93 110

Grundsätzlich gilt: Sollten Sie Frau Yari einmal nicht erreichen können, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wir rufen dann zurück oder leiten Ihr Anliegen weiter.

Sie können auch eine Email schreiben an grundschule-tonndorf@bsb.hamburg.de.

 

Häufig gestellte Fragen:

„Mein Kind ist krank. Was muss ich tun?“
Bitte rufen Sie bis spätestens 8.00 Uhr im Schulbüro an. Bitte geben Sie den Namen Ihres Kindes, die Klasse und die Klassenlehrerin an.

„Mein Kind kann nicht am Sport – und / oder Schwimmunterricht teilnehmen. Was muss ich tun?“
Bitte schreiben Sie eine Notiz in den Schulplaner und erinnern Sie Ihr Kind daran, es der Lehrkraft vorzulegen.

„Mein Kind hat sein Pausenbrot, seinen Turnbeutel, sein Schwimmzeug, … zu Haus vergessen. Was kann ich tun?“
Geben Sie die vergessenen Dinge am Haupteingang ab oder geben Sie sie im Schulbüro ab (Bitte am Eingang klingeln!) Wir leiten sie dann an Ihr Kind weiter.

„Ich brauche eine Schulbesuchsbescheinigung. Wie bekomme ich die?“
Gehen Sie ins Schulbüro (Nach vorheriger telefonischer Anmeldung.). Frau Yari stellt Ihnen gern eine Bescheinigung aus. Auch viele andere Formulare und Bescheinigungen erhalten Sie im Schulbüro.

„Meine Kontaktdaten z.B. die Telefonnummer haben sich geändert. Muss ich das dem Schulbüro mitteilen?“
Unbedingt! Nur wenn wir Ihre gültigen und aktuellen Daten haben, können wir sicher sein, dass wir Sie z.B. im Falle eines Unfalls Ihres Kindes auch erreichen können.

„Wir ziehen demnächst um? Was muss ich tun?“
Gehen Sie bitte rechtzeitig zu Frau Yari und teilen Sie Ihr den Umzug mit. Frau Yari wird Sie dann über alles Notwendige informieren. Besonders wenn Sie in ein anderes Bundesland oder ins Ausland verziehen, gibt es Einiges zu beachten.

„Wir haben demnächst eine Familienfeier. Kann ich mein Kind vom Unterricht befreien lassen?“
Im Prinzip ja. Für Unterrichtsbefreiungen von bis zu drei Tagen ist die Klassenleitung zuständig; Unterrichtsbefreiungen von mehr als drei Tagen darf nur die Schulleitung genehmigen. Es muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden und der Grund der Abwesenheit muss mitgeteilt werden. Über den Antrag wird dann zeitnah entschieden. Unterrichtsbefreiungen direkt vor oder nach Ferien sind laut Schulgesetz nicht erlaubt.

„Ich möchte, dass mein Kind am Nachmittag betreut wird. Was muss ich tun?“
Alle Anmeldungen, Änderungen besprechen Sie bitte mit Frau Yari. Sie können sich auch vorher einen Termin holen, damit Sie sicher sein können, dass Frau Yari Zeit für Sie hat.

„Ich möchte mit der Schulleiterin sprechen. Wie bekomme ich einen Termin?“
Bitte rufen Sie Frau Yari im Schulbüro an. Frau Yari kann auf den Kalender der Schulleiterin zugreifen und Ihnen sofort Auskunft über freie Termine geben.

„Ich habe ein Anliegen, weiß aber nicht, mit wem ich das besprechen kann. Was kann ich tun?“
Bitte rufen Sie Frau Yari im Schulbüro an. Frau Yari kennt die Schule und kann Ihnen helfen oder wird herausfinden, an wen Sie sich wenden müssen.