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Klassenkonferenz

 

 

In der Klassenkonferenz (§ 61) setzen sich Lehrkräfte, Klassenelternvertreterinnen oder Klassenelternvertreter sowie die Klassensprecherinnen oder die Klassensprecher (ab Klasse 4) einer Klasse mindestens zweimal im Jahr zusammen. Die Klassenkonferenz wird von der Klassenlehrerin einberufen. Die Sitzungen sollen durch die rechtzeitige Übersendung einer Einladung mit Tagesordnung vorbereitet werden. Die Termine sollen so gelegt werden, dass auch berufstätige Eltern teilnehmen können (§ 103).

Stimmberechtigt in der Klassenkonferenz sind die Klassenlehrkräfte, die Schulleitung, die Fachlehrkräfte, die Klassenelternvertreter und die Klassensprecher. Den Vorsitz hat die Klassenleitung.
 

Was wird auf der Klassenkonferenz besprochen?

Es geht dort um den gemeinsamen Austausch über verschiedene Themen, die durch die gemeinsame Arbeit im Schulalltag entstehen. Themen können sein:

· Die Arbeitshaltung und / oder das Sozialverhalten der Klasse
· Die Verteilung und die Termine der schriftlichen Arbeiten
· Kriterien für die Beurteilung von schriftlichen und mündlichen Leistungen
· Der Umfang von Hausaufgaben
· Unterschiedliche Erziehungsstile von Lehrerinnen und Eltern
· Themen, die von den Klassenelternvertretern gewünscht werden